Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung
Ein Thema, das jede/n Grundstückseigentümer/in unmittelbar betrifft, ist die anstehende Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsleitungen. Undichte Kanäle können zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen. Dadurch wird Trinkwassergewinnung immer aufwändiger und kostenintensiver. Eine intakte Grundstücksentwässerung ist ein wichtiger Teil unserer eigenen Gesundheitsvorsorge. Damit unsere Kinder auch in Zukunft Trinkwasser genießen und bezahlen können, müssen wir heute entsprechende Vorsorge treffen.
Rechtsgrundlage
Gemäß DIN 1986-30 in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 60 und dem Landeswassergesetz S-H (LWG) § 48, ist jeder Grundstückseigentümer bis zum 31.12.2025 (im Wasserschutzgebiet bis 31.12.2015) verpflichtet, seine Grundstücksentwässerungsanlage auf Dichtheit überprüfen zu lassen.
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen
- Eintragung in das EMAS-Register beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
Ansprechpartner
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24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
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Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Frau Susanne Mieth
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Herr Hans-Jörg Tresselt
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Fachdienst
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+49 4331 202-527
hans-joerg.tresselt[at]kreis-rd.de
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Zimmer:
012
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel
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