Sozialhilfe beantragen
Sozialhilfe beantragen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen, wer ihren/seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht durch ihre/seine Rente finanzieren kann.
Beschreibung
Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Leistungen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:
- Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
- Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren dauerhaft vollständige Erwerbsminderung festgestellt wurde.
Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Fristen
- Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
- Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
- Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).
Weitere Informationen
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.
Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Was sollte ich noch wissen?
Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.
Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.
BMAS - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Deutsche Rentenversicherung - Grundsicherung
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Herr Andreas Baum
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-331
+49 4356 9949-7000
baum[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
13
Frau Nadine Eichstädt
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-334
+49 4356 9949-7000
eichstaedt[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
11
Frau Birte Harder
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-333
+49 4356 9949-7000
harder[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
11
Frau Anja Volkmann
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-332
+49 4356 9949-7000
volkmann[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau 1. OG
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Zimmer:
12
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
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Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
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Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
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Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Frau Kathrin Ehrens
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
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+49 4331/202-462
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widerspruchsstelle-soziales[at]kreis-rd.de
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3. OG
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